427.220
VHFOSUR
CH-GR
Art. 3 Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Kosten
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 VHF · Kosten
1. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Antragsstellung für eine Betriebsbewilligung sowie für einen Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale anfallen, gehen zu Lasten der Antragstellenden.