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427.220 VHFOSUR CH-GR

Art. 3 Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Kosten

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 VHF · Kosten

1. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Antragsstellung für eine Betriebsbewilligung sowie für einen Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale anfallen, gehen zu Lasten der Antragstellenden.

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