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Art. 12 Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Antrag für einen Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale

Universitäre und andere Forschungsstätten
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Art. 12 VHF · Antrag für einen Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale

1. Der Antrag für einen Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale ist dem Amt im Doppel einzureichen und hat Folgendes zu enthalten

a) den Nachweis für die wissenschaftliche Qualität der Forschungsstätte;

b) den Bedarfsnachweis für die Führung der Forschungsstätte im Kanton;

c) die Rechtsform der Forschungsstätte mit Organigramm und Personenverzeichnis der strategischen und operativen Organe;

d) den Nachweis mehrjähriger, auf der Grundlage von Projektgenehmigungen durch nationale und internationale Förderagenturen generierter Drittmittel zur Finanzierung der Forschungstätigkeit im Kanton;

e) Bilanz und Erfolgsrechnung mit Anhang der letzten zwei Jahre inklusive dazugehörende Berichte der Revisionsstelle.

2. Für Forschungsstätten, welche sich im Aufbau befinden, entfallen die unter Absatz 1 Litera d und e geforderten Angaben. Es ist jedoch der Nachweis zu erbringen, dass ausreichend Drittmittel für die Finanzierung der mehrjährigen Forschungstätigkeit vorhanden sind.

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