Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
427.210 VHOSU CH-GR

Art. 27a Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft (VH) - Anstellungsverhältnisse

Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsstelle und Gehaltsregelung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27a VH · Anstellungsverhältnisse

1. Die Anstellungsverhältnisse der Hochschulen richten sich nach dem Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden. Die für die Anrechnung massgebenden Höchstgehaltsansätze werden im Anhang 2 dieser Verordnung festgelegt.

2. Alle personalrechtlichen Bestimmungen mit finanziellen Auswirkungen, die über diejenigen des in Absatz 1 genannten Gesetzes hinausgehen, bedürfen der vorherigen Bewilligung durch die Regierung.

← Art. 27 VH Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft (VH) - Zweck Art. 28 VH →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →