427.210
VHOSU
CH-GR
Art. 27 Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft (VH) - Anrechnung Gehälter
Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsstelle und Gehaltsregelung
Art. 27 VH · Anrechnung Gehälter
1. Für die Gehaltsregelung gelten die Bestimmungen über Hochschulen gemäss Anhang zur Verordnung über die Defizitfinanzierung der Institutionen der Berufsbildung und weiterführender Bildungsangebote.