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427.210 VHOSU CH-GR

Art. 27 Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft (VH) - Anrechnung Gehälter

Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsstelle und Gehaltsregelung
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Art. 27 VH · Anrechnung Gehälter

1. Für die Gehaltsregelung gelten die Bestimmungen über Hochschulen gemäss Anhang zur Verordnung über die Defizitfinanzierung der Institutionen der Berufsbildung und weiterführender Bildungsangebote.

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