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427.210 VHOSU CH-GR

Art. 12 Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft (VH) - Forschung

Leistungsbereiche Forschung, Dienstleistungen und Weiterbildungen
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Art. 12 VH · Forschung

1. Es sind gemeinsame Forschungsprojekte mit den in Graubünden ansässigen universitären Forschungsinstitutionen anzustreben.

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