427.210
VHOSU
CH-GR
Art. 12 Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft (VH) - Forschung
Leistungsbereiche Forschung, Dienstleistungen und Weiterbildungen
Art. 12 VH · Forschung
1. Es sind gemeinsame Forschungsprojekte mit den in Graubünden ansässigen universitären Forschungsinstitutionen anzustreben.