Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
427.200 GHFLSUR CH-GR

Art. 9 Gesetz über Hochschulen und Forschung (GHF) - PHGR

Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft
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Art. 9 GHF · PHGR

1. Die PHGR bietet Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich Lehrkräfteausbildung insbesondere für die Volks- sowie für die Maturitätsschulen an, wobei sie die Bedürfnisse des dreisprachigen Kantons und der umliegenden Kantone besonders berücksichtigt.

2. Sie fördert die Weiterbildung auf allen Stufen der Volks- und der Maturitätsschulen, betreibt angewandte Forschung und Entwicklung im Bereich der Volksschule und bietet Dritten Dienstleistungen an.

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