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Art. 8 Gesetz über Hochschulen und Forschung (GHF) - Bestehende Hochschulen

Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft
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Art. 8 GHF · Bestehende Hochschulen

1. Die Pädagogische Hochschule Graubünden (PHGR) und die Fachhochschule Graubünden (FHGR) sind Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft.

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