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Art. 6 Benützungs- und Gebührenverordnung für die Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft (BGV kantonale Mittelschulen) - Vollzug

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Art. 6 BGV kantonale Mittelschulen · Vollzug

1. Der Vollzug dieser Verordnung obliegt dem Amt.

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