425.500
CH-GR
Art. 4 Benützungs- und Gebührenverordnung für die Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft (BGV kantonale Mittelschulen) - Benützungsgebühren
Art. 4 BGV kantonale Mittelschulen · Benützungsgebühren
1. Die Gebühren zur Benützung der Schulanlagen sind im Anhang 1 aufgeführt. Diese basieren auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende Oktober 2019 von 100,9 Punkten (Indexbasis Dezember 2020).
2. Verändert sich der Landesindex der Konsumentenpreise um zehn Punkte, verändern sich die Gebühren entsprechend.