425.170
VWMOPSMS
CH-GR
Art. 9 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Disziplin, Disziplinarverfahren
Kantonales Wohnheim
Art. 9 VWM · Disziplin, Disziplinarverfahren
1. Die Bewohnenden verpflichten sich mit der Anmeldung, die Hausordnung sowie die Anweisungen der Leiterin oder des Leiters sowie des Personals des Wohnbetriebs zu befolgen.
2. Die Hausordnung regelt das Disziplinarverfahren.