425.170
VWMOPSMS
CH-GR
Art. 3 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Auftrag
Kantonales Wohnheim
Art. 3 VWM · Auftrag
1. Der Wohnbetrieb
a) bietet Bündner Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft Unterkunft zu angemessenen Preisen;
b) stellt für Bewohnende des Wohnbetriebs die Verpflegung sicher;
c) kann seine Dienstleistungen Dritten zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen.