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425.170 VWMOPSMS CH-GR

Art. 3 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Auftrag

Kantonales Wohnheim
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Art. 3 VWM · Auftrag

1. Der Wohnbetrieb

a) bietet Bündner Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft Unterkunft zu angemessenen Preisen;

b) stellt für Bewohnende des Wohnbetriebs die Verpflegung sicher;

c) kann seine Dienstleistungen Dritten zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen.

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