425.170
VWMOPSMS
CH-GR
Art. 17 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Auszahlungstermine
Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
Art. 17 VWM · Auszahlungstermine
1. Termin und Umfang der Beitragszahlungen richten sich nach Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden.