Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.170 VWMOPSMS CH-GR

Art. 17 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Auszahlungstermine

Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 VWM · Auszahlungstermine

1. Termin und Umfang der Beitragszahlungen richten sich nach Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden.

← Art. 16 VWM Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Zweck Art. 18 VWM →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →