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425.170 VWMOPSMS CH-GR

Art. 15 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Berechnungsgrundlage

Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
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Art. 15 VWM · Berechnungsgrundlage

1. Berechnungsgrundlage für die Bettenpauschale und für die Investitionsbeiträge bildet die durchschnittliche Anzahl beitragsberechtigter Schülerinnen und Schüler der vorangegangenen vierjährigen Leistungsauftrags-Periode.

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