425.170
VWMOPSMS
CH-GR
Art. 15 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Berechnungsgrundlage
Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
Art. 15 VWM · Berechnungsgrundlage
1. Berechnungsgrundlage für die Bettenpauschale und für die Investitionsbeiträge bildet die durchschnittliche Anzahl beitragsberechtigter Schülerinnen und Schüler der vorangegangenen vierjährigen Leistungsauftrags-Periode.