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Art. 13 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Meldung beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler

Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
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Art. 13 VWM · Meldung beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler

1. Die privaten Mittelschulen teilen dem Amt bis 15. Juli die beitragsberechtigten Schülerinnen und Schüler des auslaufenden Schuljahres mit.

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