425.170
VWMOPSMS
CH-GR
Art. 13 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Meldung beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler
Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
Art. 13 VWM · Meldung beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler
1. Die privaten Mittelschulen teilen dem Amt bis 15. Juli die beitragsberechtigten Schülerinnen und Schüler des auslaufenden Schuljahres mit.