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Art. 11 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Auftrag

Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
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Art. 11 VWM · Auftrag

1. Der Auftrag an Wohnheime privater Mittelschulen ist Bestandteil des Leistungsauftrags an eine private Mittelschule gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz).

2. Die Berichterstattung richtet sich nach den Vorgaben des Leistungsauftrags der privaten Mittelschule.

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