425.170
VWMOPSMS
CH-GR
Art. 11 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Auftrag
Auftrag und Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen
Art. 11 VWM · Auftrag
1. Der Auftrag an Wohnheime privater Mittelschulen ist Bestandteil des Leistungsauftrags an eine private Mittelschule gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz).
2. Die Berichterstattung richtet sich nach den Vorgaben des Leistungsauftrags der privaten Mittelschule.