425.170
VWMOPSMS
CH-GR
Art. 1 Verordnung über die Wohnheime im Mittelschulwesen (VWM) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 VWM · Zweck
1. Diese Verordnung regelt im Mittelschulwesen die Führung des kantonalen Wohnheims sowie die Beitragsleistungen an Wohnheime privater Mittelschulen.