425.150
IMSVOSMI
CH-GR
Art. 4 Verordnung über die Informatikmittelschule (IMSV) - Promotionsfächer
Promotion
Art. 4 IMSV · Promotionsfächer
1. Die Promotionsfächer sind
a) die Fächer des Grundlagenbereichs: erste Landessprache (Deutsch, rumantsch/Deutsch, italiano); zweite Landessprache (tedesco, Französisch, Italienisch); dritte Sprache (Englisch); Mathematik;
b) die Fächer des Schwerpunktbereichs gemäss Anhang 1;
c) die Fächer des Ergänzungsbereichs gemäss Anhang 1;
d) Informatikkompetenzen: auf eine ganze oder halbe Note gerundetes Mittel der Noten für die Module des Unterrichtsbereichs Informatikkompetenzen mit der Gewichtung von 80 Prozent und der Noten der überbetrieblichen Kurse mit der Gewichtung von 20 Prozent;
e) Sport.