Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.150 IMSVOSMI CH-GR

Art. 22 Verordnung über die Informatikmittelschule (IMSV) - Vollzug

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 IMSV · Vollzug

1. Der Vollzug dieser Verordnung obliegt dem Amt für Höhere Bildung.

← Art. 21 IMSV Verordnung über die Informatikmittelschule (IMSV) - Gegenstand

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →