425.150
IMSVOSMI
CH-GR
Art. 12 Verordnung über die Informatikmittelschule (IMSV) - Betriebliches Langzeitpraktikum
Bildung in beruflicher Praxis
Art. 12 IMSV · Betriebliches Langzeitpraktikum
1. Die Bildung in beruflicher Praxis wird in einem betrieblichen Langzeitpraktikum vermittelt.
2. Das betriebliche Langzeitpraktikum wird in der Regel im vierten Ausbildungsjahr absolviert und dauert mindestens 220 Arbeitstage bei einem Arbeitspensum von 100 Prozent.
3. Die Lernenden suchen ihren Praktikumsplatz selbst. Die Informatikmittelschule unterstützt die Lernenden bei Bedarf bei der Suche nach einer Praktikumsstelle.