Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.140 FMSVOSS CH-GR

Art. 8 Verordnung über die Fachmittelschule (FMSV) - Selbstständige Arbeit

Die Fachmittelschule
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 FMSV · Selbstständige Arbeit

1. Während des zweiten oder dritten Ausbildungsjahrs erstellen und präsentieren die Schülerinnen und Schüler alleine oder in einer Gruppe eine schriftliche oder schriftlich kommentierte selbstständige Arbeit mit Bezug zum gewählten Berufsfeld.

2. Die Schulleitung regelt Einzelheiten zur Erstellung und Bewertung der Arbeit.

← Art. 7 FMSV Verordnung über die Fachmittelschule (FMSV) - Gegenstand, Geltungsbereich Art. 9 FMSV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →