425.140
FMSVOSS
CH-GR
Art. 17b Verordnung über die Fachmittelschule (FMSV) - Fachmaturitätszeugnis
Die Fachmaturitäten Gesundheit und Soziale Arbeit
Art. 17b FMSV · Fachmaturitätszeugnis
1. Das Fachmaturitätszeugnis wird gemäss den Bestimmungen der EDK am Abschlussort ausgestellt und von der Departementsvorsteherin beziehungsweise dem Departementsvorsteher sowie den Leitenden der Mittelschulen am Abschluss- und am Schulort unterzeichnet.