425.140
FMSVOSS
CH-GR
Art. 15 Verordnung über die Fachmittelschule (FMSV) - Schul- und Abschlussorte
Die Fachmaturitäten Gesundheit und Soziale Arbeit
Art. 15 FMSV · Schul- und Abschlussorte
1. Schulort zur Erlangung der Fachmaturität Gesundheit ist das Bildungszentrum Surselva. Diesem obliegen insbesondere die administrative Leitung des Lehrgangs und die Organisation der Präsentation der Fachmaturitätsarbeit.
2. Schulort zur Erlangung der Fachmaturität Soziale Arbeit ist die Bündner Kantonsschule. Dieser obliegen insbesondere die administrative Leitung des Lehrgangs und die Organisation der Präsentation der Fachmaturitätsarbeit.
3. Abschlussort ist die jeweilige Fachmittelschule. Dieser obliegen insbesondere die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während des Praktikums sowie die Betreuung und Bewertung der Fachmaturitätsarbeit.