Art. 10 Verordnung über die Fachmittelschule (FMSV) - Fächer der Abschlussprüfung
Art. 10 FMSV · Fächer der Abschlussprüfung
1. Auf Antrag der Schulleitung an das Amt werden schriftlich geprüft
1. * Erstsprache: 180 Minuten
2. * zweite Sprache: 180 Minuten
3. * Mathematik: 180 Minuten
4. * ein Fach aus den vier Lernbereichen: 120 Minuten
a) * Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik;
b) * Geistes- und Sozialwissenschaften;
c) * musische Fächer;
d) * Sport
5. * ein berufsfeldbezogenes Fach
a) ausser Form und Farbe: 120 Minuten
b) Form und Farbe: 240 Minuten
2. Mündlich geprüft werden die Erstsprache, die zweite Sprache und Englisch. Das Amt bestimmt auf Antrag der Schulleitung ein nicht bereits schriftlich geprüftes Fach aus den Lernbereichen Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik oder Geistes- und Sozialwissenschaften sowie ein berufsfeldbezogenes Fach.
3. Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten, wobei vorgängig eine beaufsichtigte Vorbereitung von 15 Minuten gewährt wird.