425.130
HMSVOSMC
CH-GR
Art. 9 Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSV) - Prüfungsfächer
Berufsmaturitätsprüfung
Art. 9 HMSV · Prüfungsfächer
1. Schriftlich geprüft werden die erste Landessprache, die zweite Landessprache, die dritte Sprache (Englisch), Mathematik, Finanz- und Rechnungswesen sowie Wirtschaft und Recht. Die Prüfungsdauer richtet sich nach den bundesrechtlichen Bestimmungen.
2. Die mündlichen Prüfungen dauern 15 Minuten. Geprüft werden die erste Landessprache, die zweite Landessprache sowie die dritte Sprache (Englisch).
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