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Art. 4 Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSV) - Promotionsfächer

Promotion
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Art. 4 HMSV · Promotionsfächer

1. Die Promotionsfächer sind

1. * die Fächer des Grundlagenbereichs: erste Landessprache (Deutsch, rumantsch/Deutsch, italiano); zweite Landessprache (tedesco, Französisch, Italienisch); dritte Sprache (Englisch); Mathematik;

2. * die Fächer des Schwerpunktbereichs: Finanz- und Rechnungswesen; Wirtschaft und Recht;

3. * die Fächer des Ergänzungsbereichs: Geschichte und Politik; Technik und Umwelt;

4. * die zusätzlichen Unterrichtsfächer in den Berufskenntnissen, bestehend aus den beiden Fächern Berufliche Praxis (Handlungskompetenzbereiche B bis D) und Digitale Kompetenzen (Handlungskompetenzbereich E), sowie Sport.

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