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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 9 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Wohnortswechsel

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 9 Schulordnung BKS · Wohnortswechsel

1. Wechseln die Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge beziehungsweise die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler den Wohnort, ist dies der Schulleitung innert 14 Tagen mitzuteilen.

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