425.110
BKSSCG
CH-GR
Art. 9 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Wohnortswechsel
Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Schulordnung BKS · Wohnortswechsel
1. Wechseln die Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge beziehungsweise die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler den Wohnort, ist dies der Schulleitung innert 14 Tagen mitzuteilen.