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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 7 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Obligatorischer Versicherungsschutz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Schulordnung BKS · Obligatorischer Versicherungsschutz

1. Der Versicherungsschutz ist Sache der Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers.

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