425.110
BKSSCG
CH-GR
Art. 5 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Unterrichtssprache
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Schulordnung BKS · Unterrichtssprache
1. Unterrichtssprache ist die jeweilige Standardsprache. Diese wird in den Lehrplänen festgelegt.
2. Die kantonale Dreisprachigkeit wird besonders gefördert.