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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 5 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Unterrichtssprache

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Schulordnung BKS · Unterrichtssprache

1. Unterrichtssprache ist die jeweilige Standardsprache. Diese wird in den Lehrplänen festgelegt.

2. Die kantonale Dreisprachigkeit wird besonders gefördert.

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