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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 27 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Rechtsweg

Disziplinarische Sanktionen
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Art. 27 Schulordnung BKS · Rechtsweg

1. Verfügungen der Schulleitung können innert zehn Tagen mit Verwaltungsbeschwerde beim Departement angefochten werden.

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