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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 24 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Drogenkonsum

Disziplinarische Sanktionen
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Art. 24 Schulordnung BKS · Drogenkonsum

1. Bei dringendem Verdacht auf Drogenkonsum kann die Schulleitung einen Drogentest durch den schulärztlichen Dienst anordnen.

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