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Art. 21 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Wesen und Leitung

Musik- und Chorformationen
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Art. 21 Schulordnung BKS · Wesen und Leitung

1. Zu den schulinternen Musik- und Chorformationen gehören insbesondere die Kadettenmusik, der Kanti-Chor, das Schülerorchester und die Kanti-s-wings Band.

2. Die Musik- und Chorformationen werden von einer Musiklehrperson der Bündner Kantonsschule oder einer externen Fachperson geleitet.

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