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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 20 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Schülerorganisationen

Schulvereine und Schülerorganisationen
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Art. 20 Schulordnung BKS · Schülerorganisationen

1. Zur Förderung der Schülergemeinschaft und zur Vertretung besonderer Anliegen der Schülerinnen und Schüler können Schülerorganisationen gegründet werden. Diese können von der Schulleitung zur Beratung beigezogen werden.

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