425.110
BKSSCG
CH-GR
Art. 20 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Schülerorganisationen
Schulvereine und Schülerorganisationen
Art. 20 Schulordnung BKS · Schülerorganisationen
1. Zur Förderung der Schülergemeinschaft und zur Vertretung besonderer Anliegen der Schülerinnen und Schüler können Schülerorganisationen gegründet werden. Diese können von der Schulleitung zur Beratung beigezogen werden.