Art. 2 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Reglemente der Schulleitung
Art. 2 Schulordnung BKS · Reglemente der Schulleitung
1. Die Schulleitung reglementiert insbesondere
a) * die Absenz vom Unterricht und die Gewährung von Urlauben für eine Dauer von maximal einem Jahr;
b) die Dispensation von Turnen und Sport sowie anderweitige Dispensationen nach Rücksprache mit der betroffenen Fachlehrperson;
c) die Organisation von Themenwochen, Fachexkursionen, Klassenanlässen sowie die Ergänzung des Unterrichts mit Fachvorträgen oder fachbezogenen Darbietungen;
d) die Gründung von Schulvereinen mit Bezug zur Bündner Kantonsschule sowie von Schülerorganisationen;
e) den Umgang mit Instrumenten, Notenmaterial und Uniformen der Musik- und Chorformationen;
f) * den Aufenthalt von Austauschschülerinnen und -schülern;
g) * die Notengebung.
2. Die Schulleitung erlässt unter Einbezug der Lehrpersonen ein Leitbild, welches auf einem Qualitätskonzept basiert, und eine Hausordnung, welche den allgemeinen Schulbetrieb regelt.