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Art. 18 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Öffentliche Veranstaltungen

Schulbetrieb
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Art. 18 Schulordnung BKS · Öffentliche Veranstaltungen

1. Öffentliche Veranstaltungen und Kundgebungen auf dem Schulareal bedürfen einer Bewilligung durch die Schulleitung.

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