425.110
BKSSCG
CH-GR
Art. 18 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Öffentliche Veranstaltungen
Schulbetrieb
Art. 18 Schulordnung BKS · Öffentliche Veranstaltungen
1. Öffentliche Veranstaltungen und Kundgebungen auf dem Schulareal bedürfen einer Bewilligung durch die Schulleitung.