425.110
BKSSCG
CH-GR
Art. 16 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Urlaub und Dispensationen
Schulbetrieb
Art. 16 Schulordnung BKS · Urlaub und Dispensationen
1. Urlaubs- sowie Dispensationsgesuche sind von den Inhaberinnen und Inhabern der elterlichen Sorge beziehungsweise von der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler schriftlich begründet beim zuständigen Schulleitungsmitglied einzureichen.