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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 16 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Urlaub und Dispensationen

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Art. 16 Schulordnung BKS · Urlaub und Dispensationen

1. Urlaubs- sowie Dispensationsgesuche sind von den Inhaberinnen und Inhabern der elterlichen Sorge beziehungsweise von der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler schriftlich begründet beim zuständigen Schulleitungsmitglied einzureichen.

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