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Art. 13 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Fakultative Unterrichtsfächer

Schulbetrieb
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Art. 13 Schulordnung BKS · Fakultative Unterrichtsfächer

1. Der Besuch eines fakultativen Unterrichtsfachs bedarf einer schriftlichen Anmeldung durch die Schülerin oder den Schüler. Die Schulleitung legt die Anmeldetermine und Modalitäten fest.

2. Eine Abmeldung während des Schuljahrs ist nur aus wichtigen Gründen möglich und bedarf eines schriftlich begründeten Gesuchs der Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers an die Schulleitung. Diese entscheidet abschliessend über das Gesuch.

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