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Art. 12 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Anwesenheit

Schulbetrieb
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Art. 12 Schulordnung BKS · Anwesenheit

1. Der Unterricht und die Schulveranstaltungen sind pünktlich und vollständig zu besuchen.

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