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Art. 11 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Schulveranstaltungen

Schulbetrieb
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Art. 11 Schulordnung BKS · Schulveranstaltungen

1. Schulveranstaltungen sind Themenwochen, Fachexkursionen und Klassenanlässe. Der Unterricht kann mit Fachvorträgen und fachbezogenen Darbietungen ergänzt werden.

2. Zur Durchführung eines Klassenanlasses stehen innerhalb von drei Schuljahren maximal zwei Unterrichtstage pro Klasse zur Verfügung. Für Themenwochen können maximal zehn Unterrichtstage pro Schuljahr verwendet werden.

3. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.

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