425.110
BKSSCG
CH-GR
Art. 10 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Abteilungswechsel
Allgemeine Bestimmungen
Art. 10 Schulordnung BKS · Abteilungswechsel
1. Der Abteilungswechsel muss von den Inhaberinnen und Inhabern der elterlichen Sorge beziehungsweise von der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler schriftlich begründet bei der Schulleitung beantragt werden.