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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 10 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Abteilungswechsel

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 10 Schulordnung BKS · Abteilungswechsel

1. Der Abteilungswechsel muss von den Inhaberinnen und Inhabern der elterlichen Sorge beziehungsweise von der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler schriftlich begründet bei der Schulleitung beantragt werden.

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