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425.110 BKSSCG CH-GR

Art. 1 Schulordnung der Bündner Kantonsschule als kantonale Mittelschule am Standort Chur (Schulordnung BKS) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Schulordnung BKS · Geltungsbereich

1. Die Schulordnung regelt den Schulbetrieb der Bündner Kantonsschule und gilt für die Schulleitung, die Lehrpersonen, die Mitarbeitenden sowie die Schülerinnen und Schüler.

2. Das Areal der Bündner Kantonsschule umfasst die Schulliegenschaften an den Standorten Halde, Plessur, Sportanlage Sand, Mensa und Mediothek sowie die Verbindungswege zwischen diesen Schulliegenschaften und dem kantonalen Wohnheim Konvikt.

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