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425.100 MSOVROESOOSMS CH-GR

Art. 7 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft (Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV) - Befristete Reduktion der Unterrichtsverpflichtung für Mitglieder der Schulleitung

Schulleitung - Mitglieder und Auftrag
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Art. 7 Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV · Befristete Reduktion der Unterrichtsverpflichtung für Mitglieder der Schulleitung

1. Für gesamtschweizerische oder kantonale Bildungsreformen oder für die Übernahme eines Vorstandsmandats in einem nationalen Gremium des Mittelschulbereichs kann das Departement einzelnen Mitgliedern der Schulleitung eine befristete Reduktion der Unterrichtsverpflichtung gewähren.

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