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Art. 17 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft (Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV) - Normzuschlag und Pensenanpassung

Lehrpersonen - Jährliches Arbeitspensum und Weiterbildungsprojekte
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Art. 17 Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV · Normzuschlag und Pensenanpassung

1. Die Normzuschläge sind folgendermassen geregelt

a) kein Normzuschlag: Turnen und Sport als Grundlagenfach, Handarbeit/Werken und Wirtschaft/Arbeit/Haushalt als Grundlagenfach, Klassenstunde, Freifächer (ohne Latein I und II, aber inklusive Kurse für Talentförderung), Leitung der Musikformationen Chor, Kadettenmusik, Orchester;

b) Normzuschlag zwei Jahreslektionen: Deutsch/tudestg/tedesco, Romanisch und Italienisch als Erstsprache, Mathematik und Englisch;

c) Normzuschlag eine Jahreslektion: alle weiteren Unterrichtsfächer inklusive Latein I und II.

2. Pensenanpassungen werden gemäss Artikel 22 bis Artikel 25 gewährt.

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