425.100
MSOVROESOOSMS
CH-GR
Art. 17 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft (Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV) - Normzuschlag und Pensenanpassung
Lehrpersonen - Jährliches Arbeitspensum und Weiterbildungsprojekte
Art. 17 Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV · Normzuschlag und Pensenanpassung
1. Die Normzuschläge sind folgendermassen geregelt
a) kein Normzuschlag: Turnen und Sport als Grundlagenfach, Handarbeit/Werken und Wirtschaft/Arbeit/Haushalt als Grundlagenfach, Klassenstunde, Freifächer (ohne Latein I und II, aber inklusive Kurse für Talentförderung), Leitung der Musikformationen Chor, Kadettenmusik, Orchester;
b) Normzuschlag zwei Jahreslektionen: Deutsch/tudestg/tedesco, Romanisch und Italienisch als Erstsprache, Mathematik und Englisch;
c) Normzuschlag eine Jahreslektion: alle weiteren Unterrichtsfächer inklusive Latein I und II.
2. Pensenanpassungen werden gemäss Artikel 22 bis Artikel 25 gewährt.