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MSOVROESOOSMS
CH-GR
Art. 14 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft (Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV) - Jährliches Arbeitspensum
Lehrpersonen - Jährliches Arbeitspensum und Weiterbildungsprojekte
Art. 14 Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV · Jährliches Arbeitspensum
1. Das jährliche Arbeitspensum für Lehrpersonen mit einer Anstellung von 100 Prozent beträgt 1981,50 Arbeitsstunden. Es berechnet sich aus dem Pensensaldo des vorgehenden Schuljahrs, dem Normpensum sowie den Zusatzaufgaben und umfasst 26 Unterrichtslektionen zu 40 Minuten während 38 Unterrichtswochen bei einem Arbeitspensum von 100 Prozent.
2. Im jährlichen Arbeitspensum von 100 Prozent sind Zusatzaufgaben für schulspezifische Aufträge im Umfang von 60 Sollstunden für Fachlehrpersonen II, für Mittelschullehrpersonen I in der Funktionsklasse 20 und für Mittelschullehrpersonen II in der Funktionsklasse 21 enthalten.