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425.100 MSOVROESOOSMS CH-GR

Art. 1 Verordnung über die Organisation der Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft (Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Mittelschulorganisationsverordnung, MSOV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt für Mittelschulen mit kantonaler Trägerschaft das Ausbildungsangebot, die Vorgaben für das Qualitätskonzept sowie die Anstellungsverhältnisse der Schulleitung und der Lehrpersonen.

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