425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 8 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Kosten für den Schulbesuch
Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 MSBGV · Kosten für den Schulbesuch
1. Die mit dem Besuch einer Mittelschule verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Personen, welche die elterliche Sorge innehaben. Insbesondere sind dies die Kosten für Unterrichtsmaterialien, Exkursionen, Schulreisen, externe Sprach- und Informatikzertifikatsprüfungen und ergänzende Angebote.
2. Die Kosten für Sprachzertifikatsprüfungen gemäss Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung über das Gymnasium gehen für beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler zu Lasten des Kantons. Die privaten Mittelschulen melden dem Amt die entsprechenden Kosten bis 15. Juli.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
U 2019 104 · gr (Art. 8 Abs. 1 MSBGV)
Mother's Appeal Against Conditions for Daughter's Foreign Exchange Year Dismissed
Das Schuldgeld geht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler bzw. der Personen, die die elterliche Sorge in- nehaben (Art. 8 Abs. 1 MSBGV). Art. 11 dieser Verordnung (bzw. Art. 7 Abs. 1 in der bis 31. Juli 2019 geltenden Fassung) bestimmt zudem, dass