425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 30 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Fachmaturität Gesundheit
Fachmaturität
Art. 30 MSBGV · Fachmaturität Gesundheit
1. Der Einführungs- und Vertiefungskurs am Bildungszentrum Gesundheit und Soziales ist obligatorischer Bestandteil der Fachmaturität Gesundheit und wird vom Kanton finanziert.
2. Die Koordinationsarbeiten des Bildungszentrums Surselva zur Erlangung der Fachmaturität Gesundheit werden pro beitragsberechtigte Schülerin beziehungsweise beitragsberechtigten Schüler mit einer Pauschale von 200 Franken abgegolten.