425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 28 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Betreuung Fachmaturitätsarbeit
Fachmaturität
Art. 28 MSBGV · Betreuung Fachmaturitätsarbeit
1. Die Betreuung der Fachmaturitätsarbeiten durch die Lehrpersonen der Fachmaturitätsschulen wird pro Arbeit abgegolten.