425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 25 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Schlusszahlung
Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
Art. 25 MSBGV · Schlusszahlung
1. Die Schlusszahlung des Ende Juli abgeschlossenen Schuljahres basiert auf den verrechenbaren Schülereinheiten sowie der neu berechneten Betriebs-, Verwaltungs- und Investitionspauschale ergänzt mit der schulspezifischen Zusatzpauschale sowie der Sprach- und der Talentpauschale.