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Art. 25 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Schlusszahlung

Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
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Art. 25 MSBGV · Schlusszahlung

1. Die Schlusszahlung des Ende Juli abgeschlossenen Schuljahres basiert auf den verrechenbaren Schülereinheiten sowie der neu berechneten Betriebs-, Verwaltungs- und Investitionspauschale ergänzt mit der schulspezifischen Zusatzpauschale sowie der Sprach- und der Talentpauschale.

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