425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 24 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Auszahlungstermine
Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
Art. 24 MSBGV · Auszahlungstermine
1. Die unterjährigen Zahlungen basieren auf der im September des laufenden Schuljahres approximativ berechneten Betriebs-, Investitions- und Zusatzpauschale sowie auf den von den privaten Mittelschulen gemeldeten verrechenbaren Schülereinheiten. Es werden folgende Zahlungen ausgerichtet
a) 38 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbeitrages mit Valutadatum 20. Oktober;
b) 24 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbeitrages mit Valutadatum 20. Januar;
c) 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbeitrages mit Valutadatum 20. April;
d) individuelle Auszahlung mit Valutadatum 20. Juli;
e) Schlusszahlung mit Valutadatum 20. September.