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Art. 24 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Auszahlungstermine

Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
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Art. 24 MSBGV · Auszahlungstermine

1. Die unterjährigen Zahlungen basieren auf der im September des laufenden Schuljahres approximativ berechneten Betriebs-, Investitions- und Zusatzpauschale sowie auf den von den privaten Mittelschulen gemeldeten verrechenbaren Schülereinheiten. Es werden folgende Zahlungen ausgerichtet

a) 38 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbeitrages mit Valutadatum 20. Oktober;

b) 24 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbeitrages mit Valutadatum 20. Januar;

c) 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbeitrages mit Valutadatum 20. April;

d) individuelle Auszahlung mit Valutadatum 20. Juli;

e) Schlusszahlung mit Valutadatum 20. September.

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