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Art. 23 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Mitteilung der approximativen Betriebspauschale

Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
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Art. 23 MSBGV · Mitteilung der approximativen Betriebspauschale

1. Die Mitteilung der approximativen Betriebspauschale für das laufende Schuljahr erfolgt im September und basiert auf einer Hochrechnung der Nettokosten an der kantonalen Mittelschule am Standort Chur für das laufende Rechnungsjahr.

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